Mietrecht
„Wer sich am Anfang verträgt, muss sich am Ende nicht streiten“
Wie wichtig es ist, einen „ordentlichen“ Mietvertrag aufzusetzen, zeigt sich häufig dann, wenn sich die Parteien uneinig sind. Ob ein Standardmietvertrag wirklich ausreicht, sollten Sie als Vermieter besser vor Beginn des Mietverhältnisses prüfen. Sonst könnte es Sie später ein Vielfaches Ihrer vermeitlichen Ersparnis kosten. Auch als Mieter, z. B. von Geschäftsräumen oder größeren Objekten, ist es ratsam, den Mietvertrag einmal vom Anwalt prüfen zu lassen.
Sie sind Vermieter. Das kann ich für Sie tun …
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