Verkehrsrecht
„Das ist nochmal gut gegangen …“
Als Fahranfänger auf Probe unterliegt man anderen Regeln. Manch einer, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, denkt, es sei damit getan, seine Geldstrafe zu bezahlen. Das kann schnell nach hinten losgehen. Wenn plötzlich die Aufforderung zur teuren Nachprüfung kommt, denkt man sich, es wäre schlauer gewesen, doch vorher den Anwalt zu fragen.
Wenn bereits ein Unfall passiert ist, kann man nur froh sein, wenn niemand körperlichen Schaden genommen hat. Als Anwalt helfe ich Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Das kostet Sie gar nichts, wenn der Gegner Schuld hat. Und als Schuldiger können wir Ihren Schaden begrenzen.
Sie sind Unfallopfer. Das kann ich für Sie tun …
- Schadensansprüche geltend machen
- Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Schmerzensgeld
- Nutzungsausfall
- Allgemeine Pauschale
Sie sind Unfallverursacher. Das kann ich für Sie tun …
- Ich bin behilflich bei der Schilderung des Unfalles bei der eigenen Haftpflichtversicherung und der Polizei
- Ich prüfe, ob wirklich eine Alleinschuld besteht
- Ich kann in die amtliche Polizeiakte einsehen
Sie haben eine Ordnungswidrigkeit begangen. Das kann ich für Sie tun …
- Schriftverkehr mit Versicherungen und Behörden
- Ich prüfe, ob sich ein Fahrverbot vermeiden lässt.
- Ich prüfe, ob Sie eine Nachprüfung umgehen können.
- Ich prüfe, ob Sie einem Bußgeldbescheid aus dem Weg gehen können.